Bürgerbeteiligung
Bürgermeister und Markträte sind den Bürgern verpflichtet-
Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in wichtige Entscheidungen und Planungen. z.B. Großinvestitionen, Bau- und Erschließungsmaßnahmen, Ortsgestaltung durch frühzeitige Bürgergespräche, Informationsveranstaltungen und Arbeitsgruppen
- Mit den Bürgern im Gespräch: Bürgerversammlungen in allen Ortsteilen